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27.01.2025

Dichtheitskontrollpflicht bei Kälte- und Klimaanlagen

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Mit der novellierten F-Gase-Verordnung fallen jetzt auch Anlagen mit HFO-Kältemitteln (z.B. R1234yf) bzw. deren Gemische unter die Pflicht zur Dichtheitskontrolle. Vorausgesetzt in der Anlage sind mehr als 1 kg HFO-Kältemittel enthalten, so berichtet der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF). Zudem hat es Änderungen bei der Berechnung der GWP-Werte von HFKW/HFO-Kältemittelgemischen gegeben. Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) hat eine tabellarische Übersicht erstellt, um festzustellen, in welchen Abständen eine Anlage aufgrund der europäischen F-Gase-Verordnung auf Dichtheit kontrolliert werden muss.

BFS-Arbeitshilfe: Einschätzung der Notwendigkeit einer Dichtheitskontrolle

Um über die Prüfpflicht bei Kältemittelgemischen entscheiden zu können, muss neben der Gesamtfüllmenge die genaue prozentuale Zusammensetzung der einzelnen Komponenten des Gemischs bekannt sein – diese ist jedoch oftmals vielen nicht geläufig.

Die von der BFS erarbeitete Tabelle stellt in diesem Zusammenhang eine wertvolle Arbeitshilfe dar. Zur Abschätzung, ob eine Dichtheitskontrolle erforderlich ist, benötigen Fachbetriebe und Betreiber nur noch die Angabe zur Füllmenge der Anlage und das eingesetzte Kältemittel; s. Tabelle BFS-Arbeitshilfe.

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VDKF-LEC: CO2-Äquivalenten-Rechner für eine digitale Berechnung

Mit der lizenzpflichtigen Branchensoftware „VDKF-LEC“, die von Fachbetrieben und Betreibern als praxisgerechtes Werkzeug für das Monitoring von Kälte- und Klimaanlagen und zur rechtssicheren Dokumentation der Dichtheitskontrollen eingesetzt werden kann, können Nutzer über den „CO2-Äquivalente-Rechner“ die gleiche Berechnung digital vornehmen:
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