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AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Frigotechnik Handels-GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich gesondert vereinbart werden.

2) Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben der Geltung entgegenstehender oder anders lautender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3) Dieses gilt auch dann, wenn wir abweichenden Bedingungen des Käufers im Einzelfall nicht widersprochen haben oder wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen. Gleichermaßen werden wir nicht verpflichtet, soweit die Geschäftsbedingungen des Käufers unabhängig vom Inhalt von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen.

4) Für unsere Behälter und Transportmittel gelten die besonderen Bedingungen für Mietbehälter, die ebenfalls Vertragsbestandteil werden, wenn ein Käufer Mietbehälter in Anspruch nimmt. Die Bedingungen können gesondert bei uns angefordert werden und sind zudem auf unserer Internetseite veröffentlicht.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1) Unsere Angebote sind freibleibend; es handelt sich nur um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten seitens unserer potentiellen Kunden.

2) Die Bestellung der gewünschten Ware durch den potentiellen Käufer kann wahlweise (fern-) mündlich, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen und stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.

3) Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 10 Werktagen mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann auch per Telefax oder E-Mail erfolgen. Erhält der Kunde nach Ablauf der 10 Werktage keine Auftragsbestätigung, gilt sein Angebot als abgelehnt (vgl. §§ 147 f. BGB). Erfolgt eine unverzügliche Lieferung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

4) Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Kalkulationen, Ergebnisse von Datenverarbeitungsvorgängen in Angeboten und sonstige Inhalte allgemeiner Drucksachen, die im Rahmen der Vertragsanbahnung dem Käufer von uns zugänglich gemacht werden, sind nicht verbindlich für den Inhalt des etwaigen nachfolgenden Vertrages, sofern sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet werden.

5) Zudem verbleiben unsere Eigentums-, Urheber-, Marken-, Geschmacks-, Gebrauchs und Patentrechte hieran bei uns. Sie sind dem potentiellen Käufer nur zum Zwecke des jeweiligen Angebotes anvertraut und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden. Die im Rahmen der Vertragsanbahnung übergebenen Unterlagen sind kostenfrei an uns zurückzusenden, wenn die Bestellung anderweitig erfolgt.

§ 3 Preise

1) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, d.h. ab dem jeweiligen Auslieferungslager.

2) Alle Preise sind von uns in Euro (€) angegeben und beinhalten die zusätzlich ausgewiesene jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer, welche zur Zeit 19% beträgt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der sonstigen Kosten, insbesondere für Verpackung, Transport, Montage oder Versicherung. Transport- oder sonstige Verpackungen mit Ausnahme von Paletten werden nicht zurückgenommen, sondern sind vom Käufer ordnungsgemäß zu entsorgen oder einer Wiederverwertung zuzuführen.

3) Etwaige Nebengebühren, öffentliche Abgaben oder ähnliche Sonderbelastungen sind ausschließlich vom Käufer zu tragen, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen ausdrücklich uns eine Pflicht zum Tragen von Kosten auferlegen.

4) Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Lieferzeitpunkt mehr als vier Monate, sind wir berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich unsere Bezugspreise geändert haben. Liegen die neuen Preise mehr als 10 % über dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis, kann der Besteller vom betroffenen Kaufvertrag durch entsprechende – unverzügliche – schriftliche Erklärung uns gegenüber zurücktreten.

§ 4 Lieferung und Lieferfristen

1) Die Lieferung erfolgt ab Werk, d.h. dem jeweiligen Auslieferungslager, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch bei Teillieferungen und frachtfreier Lieferung - geht spätestens dann auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) - auch bei Verwendung eines unserer Transportmittel - oder zwecks Versendung unser Auslieferungslager verlassen hat. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitstellung der Ware auf den Käufer über.

3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4) Liefertermine verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als unverbindlich.

5) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, die die Lieferung bzw. Leistung aber wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, ausbleibende Selbstlieferung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Käufernach dem fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigt, allein oder überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von uns nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Käufer im Verzug der Annahme ist.

6) Nimmt der Käufer die Ware trotz Aufforderung durch uns nicht ab, sind wir nach dem fruchtlosen Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist zur Abnahme, die wenigstens zwei Wochen betragen muss, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung des Kaufpreises ausschließlich unbar ohne Abzug auf unser Konto zu erfolgen.

2) Wechsel und Schecks werden nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Die hierfür bei Einreichung oder Weitergabe entstehenden Kosten sowie etwaige weitergehende Kosten (z. B. bei Wechselprotest) hat der Käufer zu tragen.

3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, hat der Käufer den Kaufpreis sofort zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist dem Käufer nur möglich, wenn ihm ein entsprechender Nachlass in der Auftragsbestätigung eingeräumt worden ist.

4) Der Käufer kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung oder - wenn sich der Zeitpunkt des Zugangs nicht feststellen lässt - 30 Tage nach Erhalt der Ware zahlt. Wir sind dann berechtigt, vom Käufer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5) Werden in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers Veränderungen erkennbar, die geeignet sind, die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in Frage zu stellen, also insbesondere Zahlungsverzug, Scheck oder Wechselproteste, sind wir berechtigt, seine gesamten – auch gestundeten – Forderungen sofort fällig zu stellen und auf Grundlage bereits geschlossener Verträge noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen zurückzubehalten und/oder Sicherheiten zu verlangen, deren Höhe der jeweils zu sichernden Forderung entspricht.

6) In den Fällen der Absätze 4 und 5 sind wir ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen von der Vorauszahlung des Kaufpreises oder anderer Entgelte abhängig zu machen.

7) Kommt der Käufer unserem Verlangen nach Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, sind wir berechtigt, von Verträgen, soweit sie noch nicht erfüllt sind, ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche uns gegenüber rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1) Sämtliche unsererseits gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum, solange wir Zahlungsforderungen gegen den Käufer haben.

2) Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer schon jetzt die dadurch erworbene Entgeltforderung mit allen Nebenrechten und Sicherungen unwiderruflich an uns ab; wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Der Käufer wird von uns unwiderruflich beauftragt, diese Forderung in seinem Namen, jedoch für unsere Rechnung einzuziehen. Die durch die Einziehung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer hat auf unser Verlangen die abgetretene Forderung nach Höhe und Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug notwendigen Angaben zu machen und uns die dazu gehörigen Unterlagen unverzüglich zu übergeben sowie seinem Schuldner die Abtretung unverzüglich schriftlich anzuzeigen unbeschadet des Rechts, dass wir selbst dem Schuldner die Abtretung anzeigen.

3) Der Käufer ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs, insbesondere gegen widerrechtliche Wegnahme, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden, mindestens in Höhe des Verkehrswertes der Ware zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherungen, beispielsweise durch Vorlage der Versicherungsscheine, nachzuweisen. Kommt der Käufer trotz unserer Aufforderung nicht nach, sind wir berechtigt, die notwendigen Versicherungen auf Kosten des Käufers abzuschließen. Der Käufer tritt seine Erstattungsansprüche aus den Versicherungsverhältnissen gegen die Versicherungsgesellschaften bereits jetzt unwiderruflich an uns ab; wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an.

4) Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln. Sofern hierzu Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sein sollten, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

5) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen und Beschlagnahmungen sowie sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen oder Verfügungen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns die entsprechenden Unterlagen (Pfändungsprotokoll, Beschlagnahmeprotokoll usw.) zu übersenden. Außerdem hat der Käufer bei Durchführung dieser Maßnahmen zu Protokoll zu geben, dass die Ware unter unserem Eigentumsvorbehalt steht. Verstößt er gegen diese Pflichten, so gehen – unbeschadet unserer weitergehenden Ansprüche - die dadurch entstehenden Interventionskosten zu Lasten des Käufers.

6) Wir sind berechtigt, bei pflichtwidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug und/oder bei Verletzung einer Pflicht nach vorstehend Ziffer (3) bis (5), welches dieser trotz Bestimmung einer angemessenen Frist zum pflichtgemäßen Verhalten fortsetzt, vom Vertrag zurückzutreten und danach die Ware heraus zu verlangen. Der Fristsetzung bedarf es nicht in den Fällen des § 323 Absatz 2 und § 324 BGB. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

7) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere zu sichernde Forderung um mehr als 10%, ist der Käufer berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

8) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim uns eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit die Hauptsache uns gehört, dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis. Der Käufer tritt uns auch Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.

§ 8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist:

1) Offensichtliche und erkennbare Mängel hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Ware, uns gegenüber schriftlich zu rügen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Auf die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB wird der Käufer ausdrücklich hingewiesen. Nicht offensichtliche und nicht erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung uns gegenüber schriftlich zu rügen; zur Fristwahrung genügt auch hier die rechtzeitige Absendung.

2) Hinsichtlich der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes gilt grundsätzlich nur die in der Auftragsbestätigung erfolgte Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder unsere Werbung stellen daneben keine vertraglich bindende Beschaffenheitsangabe der Ware dar, es sei denn, eine solche wird zwischen uns und dem Käufer ausdrücklich schriftlich vereinbart.

3) Natürlicher Verschleiß und die durch unfachmännische oder unsachgemäße Behandlung beeinträchtigte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes sind keine Mängel. Wir leisten auch keine Gewähr für Schäden und Störungen, die auf vom Käufer durchgeführte fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, und Nichtdurchführung notwendiger bzw. empfohlener Betriebs- und/oder Wartungsarbeiten zurückzuführen sind. Ebenso wird keine Gewähr geleistet, wenn Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen.

4) Bei Vorliegen eines Mangels sind wir im Rahmen der geschuldeten Nacherfüllung nach unserer Wahl zunächst zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Uns steht jedoch das Recht zu, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Unverhältnismäßig hoch sind die Kosten insbesondere dann, wenn die Gesamtaufwendungen zur Nacherfüllung höher liegen als 30% des Marktwertes der verkauften Ware. Die weiteren Rechte des Käufers bleiben zwar unberührt; wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir hier nur die Konditionen des Lieferanten bzw. Herstellers an den Käufer weiterreichen können.

5) Dem Käufer bleibt vorbehalten, beim Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt vor, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlschlagen. Wählt der Käufer dann wegen eines Rechts- oder Sachmangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach dem Fehlschlagen der Nacherfüllung hingegen Schadenersatz, verbleibt der Kaufgegenstand beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn wir den Mangel arglistig verursacht oder verschwiegen haben.

6) Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

7) Ergibt sich bei einer aus Anlass der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, dass die Beanstandung des Käufers zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, sowohl die Kosten des Versandes wie auch eine angemessene Vergütung für die Überprüfung der Ware vom Käufer zu verlangen.

8) Im Rahmen der Gewährleistung ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind an uns herauszugeben.

9) Erhält der Käufer eine mangelhafte Montage- oder Betriebsanleitung, sind wir lediglich verpflichtet, ihm eine mangelfreie Montage- oder Betriebsanleitung zu liefern und dieses auch nur dann, wenn der Mangel der Montage-anleitung der ordnungsgemäßen Montage oder der Mangel der Betriebsanleitung dem ordnungsgemäßen Betrieb entgegensteht.

10) Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht.

11) Die Gewährleistungszeit beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder wenn durch Gesetz (z.B. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB; § 479 Abs.1 BGB; 634 a Abs. 1 Nr.2 BGB) längere Fristen vorgeschrieben sind.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.

2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

3) Soweit wir gemäß § 9 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

5) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

6) Für die Richtigkeit von Abbildungen, Produktbeschreibungen und technischen Daten wird keine Gewähr übernommen. Diese dienen lediglich der Veranschaulichung und Orientierung.

7) Wir liefern nur nach Maßgabe der Angaben des Käufers, weshalb dieser für die korrekte und ausreichende Dimensionierung und Projektierung der Kaufsache sowie für die Einhaltung aller für den Einsatz und den Betrieb der Kaufsache notwendigen rechtlichen Voraussetzungen ausschließlich selbst verantwortlich ist.

8) Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz

§ 10 Pauschalierter Schadenersatz

Soweit wir aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen oder nach gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz verlangen können, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Schaden konkret zu berechnen oder zu pauschalieren. Die Schadenersatzpauschale beläuft sich auf 15% des Auftragswertes zuzüglich etwaiger Auslagen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unbenommen. Dem Käufer wird ausdrücklich gestattet, im konkreten Fall nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei, und entsprechende Ermäßigung zu fordern.

§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 finden keine Anwendung.

2) Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist unsere Hauptniederlassung in Hamburg.

3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dieses gilt auch für Ansprüche aus Wechsel und Schecks, die an anderen Orten zahlbar sind. Wir sind gleichwohl berechtigt, den Käufer auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

Stand: 01. November 2022